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Gebührenerhöhung gefährdet Schwimmausbildung und Ehrenamt in Mannheim

Veröffentlicht: 05.11.2025
Autor: DLRG Bezirk Mannheim e.V.
  • Wasserflächen für gemeinnützige Vereine, die sich der Schwimmausbildung widmen müssen in die günstigste Entgeltkategorie der Stadt fallen.
  • Schwimmausbildung ist gleichwertig mit Leistungs- und Wettkampfsport zu behandeln – nicht als Nebensache.
  • Die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmern und von Schwimmern zu Rettungsschwimmern muss höchste Priorität haben.
  • Kinder – auch mit Beeinträchtigungen – haben schützenswerte Interessen, die wirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet sein müssen.
  • Städtische Haushaltsprobleme dürfen nicht auf dem Rücken von Kindern und Familien ausgetragen werden, die ohnehin schon hohe Belastungen tragen.

Die DLRG Bezirk Mannheim e. V. bietet seit Jahrzehnten im Winterhalbjahr (Oktober bis April) Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche und inzwischen auch Erwachsene an. In diesen Kursen werden Teilnehmende vom Nichtschwimmer zum Schwimmer qualifiziert und erwerben die gängigen Schwimmabzeichen Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold.

Aus dem Kreis dieser Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer rekrutieren sich später in großer Zahl auch die Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer, die wiederum die Ausbildung künftiger Neuschwimmer übernehmen sowie im Wasserrettungsdienst und in den Rettungswachen der Mannheimer Freibäder tätig sind.

Seit vielen Jahren mietet die DLRG hierfür Hallenbäder der Stadt Mannheim an, und zusätzlich auch das Seckenheimbad des SVM. Bisher berechnete die Stadt für die Bahnnutzung 3,80 € pro Bahn und pro Stunde, da die DLRG in der aktuell gültigen Entgeltordnung der günstigsten Kategorie A zugeordnet ist.

ZukunftderKursegefährdet: 400 % Gebührenerhöhungen geplant 

Künftig soll die Kategorie A mit 5,00 € pro Bahn bepreist werden. Gleichzeitig ist jedoch vorgesehen, die DLRG aus dieser Kategorie heraus in die Kategorie B einzugruppieren – was eine Erhöhung auf 15,00 € pro Bahn bedeuten würde. Das entspricht einer Preissteigerung von nahezu 400 %.

Die DLRG führt ihre Schwimmkurse ausschließlich mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durch, die keinerlei Vergütung erhalten. Derzeit kostet ein Schwimmkurs für Nichtschwimmer 60 €, für weiterführende Schwimmkurse 20 € pro Winterhalbjahr. Hinzu kommt eine Mitgliedsgebühr von derzeit 55 €.

Diese Preise sind bereits jetzt nicht kostendeckend, ermöglichen aber Kindern aller sozialen Schichten und auch aus kinderreichen Familien, die Teilnahme an einer qualifizierten Schwimmausbildung. Die Kurse sind regelmäßig innerhalb weniger Minuten nach der Online-Veröffentlichung ausgebucht.

Da der größte und wesentlichste Kostenfaktor in der Bepreisung der Kurse die Anmietung der Schwimmbahnen in den städtischen Bädern ist, müsste der Kurspreis mindestens um den Faktor 3, oder 4 steigen, um ohne zusätzliche Zuschüsse auskommen zu können. So würden Schwimmkurse bei der DLRG Mannheim zukünftig zwischen 200 € und 250 € kosten. Zusätzlich sieht sich die DLRG Mannheim, wie viele andere, mit steigenden Material- und Energiekosten konfrontiert.

InklusiveSchwimmkurseundAngebote für alle! 

Besonders hervorzuheben ist der inklusive Nichtschwimmerkurs im Hallenbad Neckarau, der seit Jahren erfolgreich angeboten wird. Dort lernen Kinder mit Beeinträchtigungen – etwa Rollstuhlfahrende, Kinder im Autismus-Spektrum oder andere beeinträchtigte Kinder – gemeinsam mit Gleichaltrigen schwimmen. Dieses Projekt erfordert einen besonders hohen Betreuungsschlüssel, ermöglicht aber echte Teilhabe und Integration.

WettkampfsportfördernundSchwimmbildungvernachlässigen? 

Angesichts des erklärten Ziels der Stadt Mannheim, Kinder von Nichtschwimmern zu Schwimmern zu qualifizieren – wobei das Seepferdchen-Abzeichen allein nicht ausreicht und mindestens das Schwimmabzeichen Bronze angestrebt werden muss – ist es nicht nachvollziehbar, dass für den Wettkampf- und Leistungssport künftig 5,00 € pro Bahn verlangt werden sollen, während für die Schwimmausbildung der DLRG 15,00 € pro Bahn vorgesehen sind.

Damit soll die Bedeutung des Wettkampf- und Leistungssports keinesfalls herabgesetzt werden; die geplante Regelung impliziert jedoch, dass dieser dreimal wichtiger sei als die Schwimmausbildung. Das kann nicht im Sinne der Stadt sein. Auch mit Blick auf die schützenswerten Belange von Kindern ist fraglich, ob Leistungssport gegenüber Schwimmausbildung bevorzugt werden sollte. Der zu erwartende Mehrerlös aus dieser Maßnahme wäre gering, gesellschaftlich jedoch teuer erkauft. Er würde die städtischen Finanzen kaum entlasten, dafür aber Kinder und Ehrenamtliche unverhältnismäßig belasten – und damit Fehlentscheidungen in Politik und Verwaltung auf deren Rücken austragen.

UnsereForderung

Daher muss eine klare Regelung getroffen werden:

In die Entgeltgruppe A ist die Überlassung von Wasserflächen einzuordnen, wenn dort Kurse zur Erlangung von Schwimmabzeichen nach den Standards des Bundesverbands zur Schwimmausbildung stattfinden und der Anbieter als gemeinnützig anerkannt ist.

Diese Klausel begünstigt nicht nur die DLRG, sondern alle gemeinnützigen Schwimmausbildungsinitiativen, die sich ehrenamtlich engagieren und damit dem Gemeinwohl dienen.

gez. der Vorstand der DLRG Bezirk Mannheim e. V.

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